Elternmitwirkung

Eltern können sich auf unterschiedliche Weise am Schulleben beteiligen. Die gesetzlichen Mitwirkungsorgane sind: Klassenpflegschaft, Klassenkonferenz Schulpflegschaft, Schulkonferenz. Neben diesen offiziellen Mitwirkungsorganen können sich die Eltern bei Aktionen für die Klassen ihrer Kinder aktiv einbringen, diese im Vorfeld beim Elternstammtisch planen und mitgestalten.

Die Eltern haben das Recht, am Unterricht ihrer Kinder teilzunehmen. Sie sind – nach Absprache mit der jeweiligen Lehrerin/dem jeweiligen Lehrer – dort gern gesehene Gäste.

Eltern sind aber auch unentbehrliche Helfer, z.B. beim Laternenbasteln und Radfahrtraining, als Leseeltern, BegleiterInnen bei Ausflügen oder als ExpertInnen für bestimmte Themen.