Beurlaubungen

Für einen Tag kann die Klassenlehrkraft in dringenden Fällen eine Beurlaubung genehmigen. Dies muss rechtzeitig vorher schriftlich beantragt werden. Längere Beurlaubungen können nur von der Schulleitung genehmigt werden. Direkt vor und nach den Ferien und Feiertagen ist keine Beurlaubung möglich.